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Beförderung zum Geschäftsführer

Bundesarbeitsgericht schafft endlich Rechtssicherheit

Wird ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer GmbH befördert, verliert er Arbeitnehmerschutzrechte wie beispielsweise den Kündigungsschutz. Viele Ex-Geschäftsführer klagen nach ihrer Entlassung daher vor dem Arbeitsgericht mit der Behauptung, dass das vormalige Arbeitsverhältnis nach Beendigung des Geschäftsführervertrages wieder aufgelebt sei. Dem hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Nach seinem aktuellen Urteil vom 19.07.2007 stellt der schriftliche Abschluss eines Arbeitsvertrags in aller Regel zugleich die Auflösung des vormaligen Arbeitsverhältnisses dar. Künftig sollten sich Arbeitnehmer vor einer möglichen Beförderung zum Geschäftsführer daher gut beraten lassen, um keine Rechte zu verlieren.

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