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Die Deutsche Bischofskonferenz meldet für 2025 einen Rückgang um 13,5 Prozent, die evangelische Kirche zählte zuletzt 23.731 Zeremonien. Wer 2027 heiraten will, klärt in diesem Herbst Ort, Ritual und die Namensfrage nach § 1355 BGB.

Kirchliche Trauungen 2025: Die katholische Kirche zählt 19.478 Hochzeiten vor dem Altar, 3.035 weniger als im Vorjahr ? und drei Wege zum Ehenamen

Bietigheim-Bissingen, 17.10.2026 (PresseBox) - Immer weniger Paare in Deutschland lassen sich katholisch trauen. Nach der Kirchenstatistik, die die Deutsche Bischofskonferenz am 16. März 2026 gemeinsam mit den 27 Diözesen veröffentlicht hat, gab es im Jahr 2025 bundesweit 19.478 kirchliche Trauungen, nach 22.513 im Jahr 2024. Der Rückgang von 3.035 Zeremonien entspricht 13,5 Prozent binnen eines Jahres; die Bischofskonferenz bezeichnet die Zahlen als vorläufig. Im Oktober 2026 beginnt für viele Paare die Planung der Hochzeitssaison 2027, und die Frage nach der Form der Zeremonie steht dabei am Anfang. Wer den Gang vor den Altar wählt, findet beim Fachportal der Provimedia GmbH eine Einordnung zu Herkunft und Bedeutung von Hochzeitsbräuchen.

Die übrigen Eckdaten derselben Statistik zeigen, dass die Trauungen schneller sinken als die Kirche selbst. Laut Deutscher Bischofskonferenz gehörten Ende 2025 rund 19,2 Millionen Menschen der katholischen Kirche an, 23 Prozent der Bevölkerung; 307.117 Menschen traten 2025 aus, nach 321.659 im Jahr zuvor. Die Zahl der Taufen fiel von 116.274 auf 109.028, der Gottesdienstbesuch stieg leicht auf 6,8 Prozent.

Zwei Kirchen, zwei Zahlenreihen: 19.478 katholische und 23.731 evangelische Trauungen

Die evangelische Seite veröffentlicht ihre Zahlen zu Amtshandlungen mit einem Jahr Abstand. Nach der Statistik ?Die Äußerungen des kirchlichen Lebens 2024? der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gab es 2024 insgesamt 23.731 evangelische Trauungen. Bei 12.178 davon waren beide Partner evangelisch, bei 11.399 mindestens einer. Für 2025 liegen bislang nur die Mitgliedsdaten vor. Laut einer Pressemitteilung der EKD vom 16. März 2026 gehörten Ende 2025 rund 17,4 Millionen Menschen einer der 20 Landeskirchen an, ein Rückgang um 3,2 Prozent; getauft wurden rund 105.000 Menschen.

Zusammengenommen sind das zuletzt gut 43.000 kirchliche Zeremonien im Jahr, katholische aus 2025 und evangelische aus 2024. Die kirchliche Trauung ist in Deutschland eine Ergänzung, keine Voraussetzung: Nach § 1310 Abs. 1 BGB wird die Ehe nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

Wo Paare ihre Zeremonie ohne Kirche gestalten

Wer keine kirchliche Trauung wünscht, aber eine Zeremonie über den Standesamtstermin hinaus, plant eine freie Trauung. Sie begründet keine Ehe, ersetzt aber für viele Paare das, was früher der Gottesdienst leistete: einen festen Ablauf, ein Versprechen vor Gästen und Rituale mit persönlicher Bedeutung. Weil kein Liturgiebuch die Reihenfolge vorgibt, entsteht der Ablauf aus den Gewohnheiten des Paares selbst, vom gemeinsamen Anzünden einer Kerze bis zum Ringtausch mit eigenen Worten. Anregungen dazu bündelt ein Leitfaden zu persönlichen Ritualen in der Trauzeremonie des Fachportals.

Für die Planung heißt das: Eine freie Zeremonie braucht einen Redner oder eine Rednerin, einen Ort, der nicht an Gottesdienstzeiten gebunden ist, und einen eigenen Zeitplan, weil die Standesamtstrauung meist an einem anderen Tag stattfindet. Die kirchliche Trauung dagegen folgt dem Ablauf der jeweiligen Kirche und wird in der Pfarrei erfasst, die sie später an die Statistik meldet.

Welche Namen Ehepaare seit dem 1. Mai 2025 wählen können

Unabhängig von der Form der Zeremonie steht am Standesamt eine Entscheidung an, die seit dem Jahr 2025 mehr Möglichkeiten kennt. Das Bundesjustizministerium hat am 29. April 2025 mitgeteilt, dass das neue Namensrecht am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Drei Wege nennt § 1355 Abs. 2 BGB seither für die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens durch Erklärung gegenüber dem Standesamt:

den Geburtsnamen eines Ehegatten

den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten

einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen

Beim Doppelnamen werden die beiden Namen nach dem Gesetzestext durch einen Bindestrich verbunden, es sei denn, die Ehegatten bestimmen mit der Erklärung, dass kein Bindestrich gesetzt wird. Besteht ein Name selbst schon aus mehreren Namen, darf nach § 1355 Abs. 3 BGB nur einer davon in den Doppelnamen eingehen. Die Ehegatten sollen den Ehenamen nach § 1355 Abs. 4 BGB bei der Eheschließung bestimmen; geben die Ehegatten die Erklärung später ab, muss sie öffentlich beglaubigt werden. Wer keinen Ehenamen bestimmt, führt nach § 1355 Abs. 1 BGB den bisherigen Namen weiter.

Wer im Sommer 2027 heiraten will, klärt drei Dinge jetzt

?Die Kirchenstatistik misst nicht, ob weniger geheiratet wird, sondern wo. Die Zeremonie wandert aus dem Kirchenschiff in Scheunen, Gärten und Standesämter, und mit ihr wandert die Planungsarbeit zum Paar. Wer das im Herbst vor der Hochzeit ernst nimmt, hat im Sommer danach weniger zu improvisieren?, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Die nächsten Vergleichszahlen folgen im Frühjahr 2027: Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht die Kirchenstatistik für 2026 erfahrungsgemäß im März 2027, die Evangelische Kirche in Deutschland ihre Amtshandlungen für 2025 im Laufe des Jahres 2027. Paare, die im Sommer 2027 heiraten wollen, sollten Termine bei Standesamt, Pfarrei oder Redner bis zum Jahreswechsel festlegen und den Ehenamen bis zur Eheschließung klären; eine spätere Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden.

Die vorstehenden Angaben zum Namensrecht geben eine allgemeine Information nach dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut von § 1310 Abs. 1 BGB und § 1355 BGB wieder und sind keine Rechtsberatung. Welche Namensführung im Einzelfall möglich ist, klärt das zuständige Standesamt oder eine rechtliche Beratung.

Über "Provimedia GmbH":
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