Der Rat der Fischereiminister soll am 26. und 27. Oktober 2026 eine politische Einigung über den Vorschlag erzielen. Für Angler an der deutschen Küste bliebe der Dorsch damit im vierten Jahr tabu, während Hering im Osten und Sprotte zulegen sollen.
Fangquoten für die Ostsee 2027: Die EU-Kommission will das Angelverbot für Dorsch verlängern und die Beifangmenge im Westen auf 31 Tonnen kürzen
Bietigheim-Bissingen, 20.10.2026 (PresseBox) - Angler an der westlichen Ostsee sollten sich auf ein weiteres Jahr ohne Dorsch einstellen. Die Europäische Kommission hat am 24. August 2026 ihren Vorschlag für die Fangquoten des Jahres 2027 vorgelegt und schlägt darin vor, die Freizeitfischerei auf Dorsch in der westlichen Ostsee weiterhin zu verbieten. Die zulässige Menge für unvermeidbare Beifänge der Berufsfischerei soll laut Kommission von 266 auf 31 Tonnen sinken, ein Minus von 88 Prozent; für die östliche Ostsee nennt der Vorschlag 211 statt 430 Tonnen. Die Entscheidung liegt beim Rat der Fischereiminister, der am 26. und 27. Oktober 2026 eine politische Einigung erzielen soll; die förmliche Annahme erwartet die Kommission im November. Wer stattdessen auf Plattfisch oder Meerforelle umsteigt, muss die Fische auf dem Bildschirm erst einmal erkennen; das Fachportal der Provimedia GmbH erklärt, wie sich die Signale eines Fischfinders entschlüsseln lassen.
Der Vorschlag stützt sich nach Angaben der Kommission auf die Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und den Mehrjahresplan für die Ostsee, den Parlament und Rat 2016 angenommen haben. Er umfasst die zehn von der EU bewirtschafteten Bestände, von Hering im Bottnischen Meerbusen bis zu Lachs im Finnischen Meerbusen.
Wer an der deutschen Ostseeküste 2026 noch Dorsch und Lachs behalten darf
Die geltende Regel für das laufende Jahr steht in der Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates vom 1. Dezember 2025, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Nach Artikel 10 Absatz 1 dieser Verordnung ist die Freizeitfischerei auf Dorsch in den Unterdivisionen 22 bis 32, also in der gesamten Ostsee, verboten; jedes versehentlich gefangene Exemplar muss der Angler unverzüglich ins Meer zurückwerfen. Nur in den Unterdivisionen 27 bis 32, weit östlich der deutschen Küste, dürfen unbeabsichtigte Beifänge beim Angeln auf andere Arten nach Absatz 2 behalten werden.
Für Lachs gilt nach Artikel 11 der Verordnung in den Unterdivisionen 22 bis 31 im Grundsatz ebenfalls ein Verbot; versehentlich gefangene Lachse sind unverzüglich zurückzusetzen. Für die deutsche Küste zählt die Ausnahme in Absatz 2, die nur unter drei Bedingungen zugleich gilt. Pro Angler und Tag darf ein einziger, durch Fettflossenschnitt gekennzeichneter Lachs behalten werden, in der Regel ein Besatzfisch. Danach ist die Lachsfischerei für den Rest des Tages einzustellen, und alle behaltenen Fische jeder Art müssen ganz angelandet werden. Genau diese Ausnahme will die Kommission für 2027 streichen; ihr Vorschlag sieht vor, auch die Freizeitfischerei auf gezüchteten Lachs einzustellen. Eine zweite Ausnahme in Absatz 3 betrifft nur Küstengebiete nördlich von 59 Grad 30 Minuten Nord im Sommer. Strengere nationale Regeln der Mitgliedstaaten bleiben nach Artikel 11 Absatz 4 unberührt. Wer auf Plattfisch, Hering oder Meerforelle ausweicht, sucht Kanten, Muschelbänke und Krautfelder statt Wracks; welche Unterwasserstrukturen ein Echolot sichtbar macht und wie sie zu deuten sind, zeigt das Fachportal in einer eigenen Rubrik.
Warum die Wissenschaft für den westlichen Dorsch weiterhin Nullfang empfiehlt
Der Rat für Meeresforschung hat seine Empfehlung für den westlichen Ostseedorsch am 28. Mai 2025 veröffentlicht; die am 4. Februar 2026 nachgereichte zweite Fassung ergänzt nur einen Verweis auf den Bewertungsrahmen. Für 2026 und 2027 soll der Fang bei null liegen. Der Laicherbestand liegt nach dem Gutachten unter allen drei biologischen Referenzwerten, und selbst ohne jeden Fang sei kurzfristig keine Erholung über die kritische Grenze zu erwarten. Neben dem Fangstopp empfiehlt das Gutachten, die Nährstoffeinträge zu verringern, damit sich der Sauerstoffgehalt am Meeresboden verbessert.
Die Zahlen zeigen, wie klein die Fischerei geworden ist. Für 2024 schätzt der Rat für Meeresforschung den Gesamtfang des westlichen Bestands auf gerundet 186 Tonnen: 32 Tonnen kommerzielle Anlandungen, 123 Tonnen Rückwürfe der Berufsfischerei und 30 Tonnen aus der Freizeitfischerei. In den 1990er-Jahren lagen die Anlandungen aus dem Bewirtschaftungsgebiet der Unterdivisionen 22 bis 24 nach der Zeitreihe des Gutachtens zeitweise über 40.000 Tonnen im Jahr.
?Für Angler wäre das vierte Jahr Dorschverbot bitter, aber die Zahlen lassen wenig Spielraum: 30 Tonnen Freizeitfang gegen 123 Tonnen Rückwürfe der Berufsfischerei zeigen, wo der Hebel liegt. Wer im Herbst 2026 auf die Ostsee fährt, hat mit Plattfisch und Meerforelle lohnende Ziele, muss aber anders suchen als früher. Ein Echolot ist dafür kein Spielzeug, sondern das Werkzeug, mit dem man Kanten und Muschelbänke findet, statt Wracks abzufahren, an denen der Dorsch steht?, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Mengen die Kommission für 2027 vorschlägt
Die Bestände entwickeln sich in der Ostsee gegenläufig. Während die Kommission die Beifangmengen für Dorsch und Hering im Westen kürzen will, schlägt sie für Hering in der mittleren Ostsee und für Sprotte in der gesamten Ostsee deutliche Zuwächse vor. Fünf Bestände stehen für die Spannweite des Vorschlags vom 24. August 2026, jeweils gegenüber der für 2026 beschlossenen Menge:
Dorsch in der westlichen Ostsee: 31 Tonnen Beifang statt 266 Tonnen, minus 88 Prozent
Dorsch in der östlichen Ostsee: 211 Tonnen Beifang statt 430 Tonnen, minus 51 Prozent
Hering in der westlichen Ostsee: 437 Tonnen Beifang statt 788 Tonnen, minus 45 Prozent; die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei soll entfallen
Hering in der mittleren Ostsee: 143.860 Tonnen statt 96.463 Tonnen, plus 49 Prozent
Sprotte: 291.590 Tonnen statt 201.975 Tonnen, plus 44 Prozent
Für Scholle schlägt die Kommission unveränderte 10.973 Tonnen vor, obwohl das Gutachten eine leichte Erhöhung zuließe. Sie begründet das mit dem schlechten Zustand einzelner Tiere und mit den seit April 2025 geltenden Fanggerätevorschriften für Plattfische, die Dorschbeifänge verringern sollen. Für Lachs bleiben die Stückzahlen von 25.537 im Hauptbecken und 10.232 im Finnischen Meerbusen bestehen.
Wie es nach der Ratstagung Ende Oktober 2026 weitergeht
Die förmliche Annahme der Verordnung für 2027 erwartet die Kommission nach der politischen Einigung im Laufe des Novembers 2026. Für 2026 hatte der Rat das Angelverbot für Dorsch wie vorgeschlagen beschlossen; beim Besatzlachs behielt er dagegen eine tägliche Fangmenge bei, sodass diese Frage im Oktober 2026 offen ist. Der Rat war 2025 beim Dorsch-Beifang vom Vorschlag abgewichen, beim Angelverbot nicht; das Angelverbot für Dorsch gilt im Westen seit der Verordnung für 2024. Für Angler an Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns Küste heißt das praktisch: Für Januar 2027 spricht nach dem Vorschlag alles für ein erneutes Dorschverbot, und die Zielfischliste für die Wintersaison sollte ohne Dorsch geplant werden. Bis dahin gelten die Artikel 10 und 11 der Verordnung für 2026 weiter, die nach Artikel 15 bis zum 31. Dezember 2026 anzuwenden ist.
Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/2454 in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2026 wieder und sind keine Rechtsberatung. Der Kommissionsvorschlag vom 24. August 2026 ist kein geltendes Recht; welche Regeln im Einzelfall gelten, klären die zuständige Fischereibehörde des Landes oder eine rechtliche Beratung.
Der Vorschlag stützt sich nach Angaben der Kommission auf die Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und den Mehrjahresplan für die Ostsee, den Parlament und Rat 2016 angenommen haben. Er umfasst die zehn von der EU bewirtschafteten Bestände, von Hering im Bottnischen Meerbusen bis zu Lachs im Finnischen Meerbusen.
Wer an der deutschen Ostseeküste 2026 noch Dorsch und Lachs behalten darf
Die geltende Regel für das laufende Jahr steht in der Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates vom 1. Dezember 2025, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Nach Artikel 10 Absatz 1 dieser Verordnung ist die Freizeitfischerei auf Dorsch in den Unterdivisionen 22 bis 32, also in der gesamten Ostsee, verboten; jedes versehentlich gefangene Exemplar muss der Angler unverzüglich ins Meer zurückwerfen. Nur in den Unterdivisionen 27 bis 32, weit östlich der deutschen Küste, dürfen unbeabsichtigte Beifänge beim Angeln auf andere Arten nach Absatz 2 behalten werden.
Für Lachs gilt nach Artikel 11 der Verordnung in den Unterdivisionen 22 bis 31 im Grundsatz ebenfalls ein Verbot; versehentlich gefangene Lachse sind unverzüglich zurückzusetzen. Für die deutsche Küste zählt die Ausnahme in Absatz 2, die nur unter drei Bedingungen zugleich gilt. Pro Angler und Tag darf ein einziger, durch Fettflossenschnitt gekennzeichneter Lachs behalten werden, in der Regel ein Besatzfisch. Danach ist die Lachsfischerei für den Rest des Tages einzustellen, und alle behaltenen Fische jeder Art müssen ganz angelandet werden. Genau diese Ausnahme will die Kommission für 2027 streichen; ihr Vorschlag sieht vor, auch die Freizeitfischerei auf gezüchteten Lachs einzustellen. Eine zweite Ausnahme in Absatz 3 betrifft nur Küstengebiete nördlich von 59 Grad 30 Minuten Nord im Sommer. Strengere nationale Regeln der Mitgliedstaaten bleiben nach Artikel 11 Absatz 4 unberührt. Wer auf Plattfisch, Hering oder Meerforelle ausweicht, sucht Kanten, Muschelbänke und Krautfelder statt Wracks; welche Unterwasserstrukturen ein Echolot sichtbar macht und wie sie zu deuten sind, zeigt das Fachportal in einer eigenen Rubrik.
Warum die Wissenschaft für den westlichen Dorsch weiterhin Nullfang empfiehlt
Der Rat für Meeresforschung hat seine Empfehlung für den westlichen Ostseedorsch am 28. Mai 2025 veröffentlicht; die am 4. Februar 2026 nachgereichte zweite Fassung ergänzt nur einen Verweis auf den Bewertungsrahmen. Für 2026 und 2027 soll der Fang bei null liegen. Der Laicherbestand liegt nach dem Gutachten unter allen drei biologischen Referenzwerten, und selbst ohne jeden Fang sei kurzfristig keine Erholung über die kritische Grenze zu erwarten. Neben dem Fangstopp empfiehlt das Gutachten, die Nährstoffeinträge zu verringern, damit sich der Sauerstoffgehalt am Meeresboden verbessert.
Die Zahlen zeigen, wie klein die Fischerei geworden ist. Für 2024 schätzt der Rat für Meeresforschung den Gesamtfang des westlichen Bestands auf gerundet 186 Tonnen: 32 Tonnen kommerzielle Anlandungen, 123 Tonnen Rückwürfe der Berufsfischerei und 30 Tonnen aus der Freizeitfischerei. In den 1990er-Jahren lagen die Anlandungen aus dem Bewirtschaftungsgebiet der Unterdivisionen 22 bis 24 nach der Zeitreihe des Gutachtens zeitweise über 40.000 Tonnen im Jahr.
?Für Angler wäre das vierte Jahr Dorschverbot bitter, aber die Zahlen lassen wenig Spielraum: 30 Tonnen Freizeitfang gegen 123 Tonnen Rückwürfe der Berufsfischerei zeigen, wo der Hebel liegt. Wer im Herbst 2026 auf die Ostsee fährt, hat mit Plattfisch und Meerforelle lohnende Ziele, muss aber anders suchen als früher. Ein Echolot ist dafür kein Spielzeug, sondern das Werkzeug, mit dem man Kanten und Muschelbänke findet, statt Wracks abzufahren, an denen der Dorsch steht?, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Mengen die Kommission für 2027 vorschlägt
Die Bestände entwickeln sich in der Ostsee gegenläufig. Während die Kommission die Beifangmengen für Dorsch und Hering im Westen kürzen will, schlägt sie für Hering in der mittleren Ostsee und für Sprotte in der gesamten Ostsee deutliche Zuwächse vor. Fünf Bestände stehen für die Spannweite des Vorschlags vom 24. August 2026, jeweils gegenüber der für 2026 beschlossenen Menge:
Dorsch in der westlichen Ostsee: 31 Tonnen Beifang statt 266 Tonnen, minus 88 Prozent
Dorsch in der östlichen Ostsee: 211 Tonnen Beifang statt 430 Tonnen, minus 51 Prozent
Hering in der westlichen Ostsee: 437 Tonnen Beifang statt 788 Tonnen, minus 45 Prozent; die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei soll entfallen
Hering in der mittleren Ostsee: 143.860 Tonnen statt 96.463 Tonnen, plus 49 Prozent
Sprotte: 291.590 Tonnen statt 201.975 Tonnen, plus 44 Prozent
Für Scholle schlägt die Kommission unveränderte 10.973 Tonnen vor, obwohl das Gutachten eine leichte Erhöhung zuließe. Sie begründet das mit dem schlechten Zustand einzelner Tiere und mit den seit April 2025 geltenden Fanggerätevorschriften für Plattfische, die Dorschbeifänge verringern sollen. Für Lachs bleiben die Stückzahlen von 25.537 im Hauptbecken und 10.232 im Finnischen Meerbusen bestehen.
Wie es nach der Ratstagung Ende Oktober 2026 weitergeht
Die förmliche Annahme der Verordnung für 2027 erwartet die Kommission nach der politischen Einigung im Laufe des Novembers 2026. Für 2026 hatte der Rat das Angelverbot für Dorsch wie vorgeschlagen beschlossen; beim Besatzlachs behielt er dagegen eine tägliche Fangmenge bei, sodass diese Frage im Oktober 2026 offen ist. Der Rat war 2025 beim Dorsch-Beifang vom Vorschlag abgewichen, beim Angelverbot nicht; das Angelverbot für Dorsch gilt im Westen seit der Verordnung für 2024. Für Angler an Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns Küste heißt das praktisch: Für Januar 2027 spricht nach dem Vorschlag alles für ein erneutes Dorschverbot, und die Zielfischliste für die Wintersaison sollte ohne Dorsch geplant werden. Bis dahin gelten die Artikel 10 und 11 der Verordnung für 2026 weiter, die nach Artikel 15 bis zum 31. Dezember 2026 anzuwenden ist.
Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/2454 in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2026 wieder und sind keine Rechtsberatung. Der Kommissionsvorschlag vom 24. August 2026 ist kein geltendes Recht; welche Regeln im Einzelfall gelten, klären die zuständige Fischereibehörde des Landes oder eine rechtliche Beratung.
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