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Der Verband Maritime Wirtschaft Deutschland hält 70 Prozent der Anwendungen im Wassersport für elektrifizierbar, während die Zahl neuer Fahrerlaubnisse 2024 auf knapp 75.000 sank. Was die Leistungsgrenze für Elektro-Surfboards bedeutet.

eFoils bis 7,5 Kilowatt: auf Bundeswasserstraßen ohne Sportbootführerschein ? erste Ladesäulen für Elektroboote am Bodensee und in Brandenburg

Bietigheim-Bissingen, 22.10.2026 (PresseBox) - Elektrisch angetriebene Surfboards fallen auf Bundeswasserstraßen unter eine ausdrückliche Ausnahme der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV). Nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SpFV braucht keine Fahrerlaubnis, wer ein Sportboot mit einem Elektromotor von höchstens 7,5 Kilowatt Dauerleistung führt; bei Verbrennungsmotoren liegt die Grenze bei 11,03 Kilowatt. Am 2. Juni 2026 hat der Verband Maritime Wirtschaft Deutschland (VMWD) die ersten öffentlichen Ladesäulen für Elektroboote am Bodensee in Langenargen und in Brandenburg in Zehdenick gemeldet. Im Oktober 2026 endet die Saison auf den meisten Binnenseen ? und damit stellt sich die Frage nach Leistung und Ladeplatz eines Boards. Wie ein Elektromotor unter Wasser ein Board über die Oberfläche hebt, erklärt das Fachportal der Provimedia GmbH in einem Beitrag zur Funktionsweise des eFoil-Antriebs.

Als Sportboot gilt nach § 2 Nummer 3 SpFV jedes nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Freizeitzwecke verwendete Fahrzeug einschließlich Wassermotorrädern. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur mit einem Segel von höchstens 6 Quadratmeter Fläche fortbewegt werden. Ein Board mit Elektromotor fällt damit unter die Verordnung, sobald es auf Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen des Bundes unterwegs ist. Ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums vom 16. Oktober 2025 sieht eine einheitliche Grenze von 11,03 Kilowatt für alle Antriebsarten vor. Eine entsprechende Verordnung war bis zum 21. September 2026 nicht verkündet. Auf der Verfahrensseite des Ministeriums stand das Vorhaben weiter beim Referentenentwurf.

Drei Werte beschreiben den Stand der Elektrifizierung auf dem Wasser im Sommer 2026

Der VMWD nennt in seiner Mitteilung vom 2. Juni 2026 drei Größen. Erstens seien laut einer Studie des Verbands rund 70 Prozent aller Anwendungen im Wassersport bereits heute elektrifizierbar. Zweitens würden Bootsmotoren in Deutschland im Durchschnitt nur 50 bis 80 Stunden im Jahr genutzt und liefen selten unter Volllast, was Elektroantrieben laut Verband entgegenkomme. Drittens gingen mit Langenargen am Bodensee und der Marina Zehdenick zwei öffentliche Ladestandorte in Betrieb, umgesetzt von Bouillet Energy und Polu Charge.

Der Verband bewertet die beiden Standorte als Grundlage für weitere Investitionen und mehr Planungssicherheit für Bootseigner und Charterunternehmen. Für Fahrer elektrischer Boards ist die Ladesäule am Steg ein Fortschritt, weil Akkus mit mehreren Kilowattstunden bislang meist über Nacht an Land laden.

Welche Grenze die Sportbootführerscheinverordnung für Elektromotoren zieht

Die Verordnung stellt bei der Ausnahme in § 5 Absatz 1 Nummer 1 SpFV nicht auf den Fahrzeugtyp ab, sondern auf die Antriebsleistung. Maßgeblich ist nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b SpFV die größte nicht überschreitbare Nutzleistung des Elektromotors in der Betriebsart S1, also im Dauerbetrieb nach der Norm DIN EN 60034-1 (Deutsches Institut für Normung). Viele eFoils bleiben nach Herstellerangaben unter dieser Grenze. Wer ein Sportboot mit mehr Dauerleistung führt, braucht nach § 3 Absatz 1 SpFV auf Binnenschifffahrtsstraßen und nach § 4 Absatz 1 SpFV auf Seeschifffahrtsstraßen eine Fahrerlaubnis. Elektrische Jetboards mit Strahlantrieb stuft die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in ihrer Kleinfahrzeugtabelle (Stand 1. September 2024) unabhängig von der Leistung als Wassermotorrad ein. Für sie gilt zusätzlich § 3 Absatz 1 der Wassermotorräder-Verordnung (WasMotRV), der das Fahren mit Wassermotorrädern auf Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb der durch das Tafelzeichen E.22 freigegebenen Wasserflächen verbietet. Ausgenommen sind unter anderem der kürzeste Weg von der nächstgelegenen Einsetzstelle zu einer freigegebenen Fläche und Wanderfahrten, jeweils auf klar erkennbarem Geradeauskurs. Vier Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht nennt § 5 Absatz 1 SpFV:

Sportboote mit Verbrennungsmotor bis 11,03 Kilowatt oder mit Elektromotor bis 7,5 Kilowatt Dauerleistung

das Führen eines Segelsurfbretts

Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bei Aufenthalt bis zu einem Jahr, sofern ihr Wohnsitzstaat für das Boot keine Fahrerlaubnis verlangt. Schreibt er einen Befähigungsnachweis vor oder wendet er die Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa an, ist dieser Nachweis oder ein internationales Zertifikat nötig

Inhaber eines Befähigungsnachweises einer gemeinnützigen Körperschaft beim Führen von Wasserrettungsfahrzeugen

Die Leistungsgrenze der SpFV gilt nur auf Bundeswasserstraßen. Auf Seen und Flüssen der Länder entscheiden Landesvorschriften. Der Bodensee ist keine Bundeswasserstraße. Nach Artikel 12.01 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) ist für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb über 4,4 Kilowatt ein Schifferpatent erforderlich. Nach Artikel 14.01 BSO dürfen Fahrzeuge mit Maschinenantrieb nur mit Zulassung in Betrieb genommen werden. Unter 2,50 Meter Rumpflänge werden sie nicht zugelassen. Die 7,5-Kilowatt-Grenze der SpFV hilft eFoil-Fahrern am Bodensee also nicht.

Warum die Zahl neuer Sportbootführerscheine 2024 so tief lag wie lange nicht

Laut der Konjunkturanalyse des VMWD vom Juni 2025 lag das Jahr 2024 mit knapp 75.000 Einsteigern in die Sportbootführerscheine Binnen und See so tief wie lange nicht mehr. Die Verbandsumfrage, an der 185 Mitgliedsunternehmen teilnahmen, vermutet als eine Ursache die Preisentwicklung: Deutlich mehr als die Hälfte der Befragten erwartete weiter steigende Preise für Boote und Yachten. Bei Segelbooten seien in acht Jahren per Saldo rund 34.000 Eigner altersbedingt ausgestiegen.

?Ein Board unter der 7,5-Kilowatt-Grenze ist der niedrigschwelligste Einstieg in motorisierten Wassersport, den es je gab ? auf Bundeswasserstraßen kommt er ohne Prüfung aus. Genau deshalb würde ich die Leistungsgrenze nicht als Hürde lesen, sondern als Sicherheitsnetz: Wer mehr Schub will, soll vorher lernen, was Vorfahrt auf dem Wasser heißt. Die Ladesäule am Steg ist der zweite Schritt, der erste bleibt der Blick ins Typenschild?, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Wohin der Elektro-Wassersport nach dem Saisonende 2026 steuert

Die nächsten Zahlen der Branche folgen im Winter 2026/2027: Der VMWD befragt seine Mitglieder nach eigenen Angaben zweimal jährlich (Mai und November). Die Herbstbefragung 2026 läuft damit im November 2026. Wer sein Board über den Winter einlagert, sollte die Dauerleistung des Motors im Typenschild prüfen, bevor er im Frühjahr 2027 ohne Fahrerlaubnis auf eine Bundeswasserstraße fährt. Dazu kommt das Kennzeichen: Nach § 2 Absatz 1 KlFzKV-BinSch (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung) darf ein Kleinfahrzeug auf Binnenschifffahrtsstraßen nur mit amtlichem oder amtlich anerkanntem Kennzeichen geführt werden. Kein amtliches Kennzeichen brauchen nach § 1 Nummer 2 Buchstabe f KlFzKV-BinSch Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine bis 2,21 Kilowatt Nutzleistung. Für sie gilt nach der Kleinfahrzeugtabelle die allgemeine Kennzeichnung nach § 2.02 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) mit Name oder Devise sowie Name und Anschrift des Eigentümers. Ein Board mit mehr Leistung braucht dort ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen. Für Jetboards, die als Wassermotorrad gelten, lässt § 2 Absatz 5 KlFzKV-BinSch nur ein amtliches Kennzeichen zu. Was die Wahl zwischen einem Board mit und ohne Fahrerlaubnis bedeutet, ordnet das Fachportal unter Fahrerlaubnis und Zulassung bei eFoils im Detail ein.

Die Angaben zu § 2 SpFV, § 3 SpFV, § 4 SpFV und § 5 SpFV geben den am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut als allgemeine Information wieder und sind keine Rechtsberatung. Dasselbe gilt für § 3 WasMotRV, § 1 KlFzKV-BinSch, § 2 KlFzKV-BinSch, § 2.02 BinSchStrO, Artikel 12.01 BSO und Artikel 14.01 BSO, abgerufen am 21. September 2026. Der Referentenentwurf vom 16. Oktober 2025 ist kein geltendes Recht. Welche Regeln auf einem Gewässer gelten, klärt die zuständige Behörde.

Über "Provimedia GmbH":
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