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Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt die Schwarzarbeitsquote im Haushalt auf 92 Prozent; ein angemeldeter Minijob kostet private Arbeitgeber 2026 maximal 14,62 Prozent Abgaben, § 35a EStG senkt die Einkommensteuer um bis zu 510 Euro im Jahr.

Haushaltshilfen: 4,4 Millionen Haushalte lassen putzen, nur rund 275.000 hatten sie angemeldet ? Kosten des Haushaltsschecks und Ermäßigung der Steuer

Bietigheim-Bissingen, 25.10.2026 (PresseBox) - Rund 4,4 Millionen Haushalte in Deutschland nehmen beim Putzen oder Einkaufen bezahlte Hilfe in Anspruch. Nach dem IW-Kurzbericht Nr. 107 des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 30. Dezember 2025 hatten nach der Statistik der Minijob-Zentrale zum Stichtag 30. Juni 2025 jedoch nur rund 275.000 Haushalte eine Hilfe angemeldet. Knapp 92 Prozent der Kräfte arbeiten demnach schwarz; Grundlage der Berechnung sind Daten des Sozio-oekonomischen Panels aus dem Jahr 2023. Im Oktober 2026, wenn Fenster, Rollläden und Terrassen vor dem Winter ein letztes Mal gereinigt werden, fragen sich viele Haushalte, wer diese Arbeit erledigt und zu welchen Bedingungen. Welche Aufgaben ein Gerät statt einer Hilfskraft übernehmen kann, wägt das Fachportal der Provimedia GmbH in einer Abwägung der Vor- und Nachteile von Fensterputzrobotern ab.

Warum Haushalte auf die Anmeldung verzichten, hat das Institut in einer repräsentativen Befragung im Sommer 2025 erhoben. Mehr als ein Drittel der Haushalte mit Hilfe ist überzeugt, keine Schwarzarbeit zu betreiben, weil es sich um Nachbarschaftshilfe handle. Etwa ein Viertel gibt an, die Haushaltshilfe selbst wolle keine Anmeldung, 15 Prozent halten eine legale Beschäftigung für zu teuer, und nur 8 Prozent klagen über Bürokratie. Regelmäßige Hilfe kostet laut IW im Durchschnitt knapp 180 Euro im Monat, gelegentliche 126 Euro, jeweils bei Stundenlöhnen von 15 bis 25 Euro. Bei solchen Zahlungen liegt laut Institut meist eine regelmäßige, bezahlte Tätigkeit vor, keine Nachbarschaftshilfe.

Wer im Haushalt hilft und wer davon angemeldet ist

Fünf Befunde aus dem Kurzbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft beschreiben die Lage der Haushaltshilfen in Deutschland.

4,4 Millionen Haushalte nehmen laut IW-Kurzbericht 107 bezahlte Hilfe beim Putzen oder Einkaufen in Anspruch

rund 275.000 Haushalte hatten zum Stichtag 30. Juni 2025 eine Hilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet

knapp 92 Prozent der Hilfskräfte arbeiten nach der Schätzung des Instituts schwarz

rund 8,6 Milliarden Euro Umsatz erwirtschafteten die Haushaltshilfen nach Berechnung des Instituts im Jahr 2023, ganz überwiegend ohne Anmeldung

knapp 180 Euro im Monat zahlt ein Haushalt mit regelmäßiger Hilfe laut IW im Durchschnitt, bei gelegentlicher Hilfe 126 Euro, jeweils bei Stundenlöhnen zwischen 15 und 25 Euro

Der Studienautor Dominik Enste warnt in der Pressemitteilung zum Bericht vor einer Abschaffung der Minijobs, die aus der Unions-Bundestagsfraktion gefordert worden war; sie würde nach seiner Einschätzung die Schwarzarbeit massiv ausweiten. Als Ausweg nennt das Institut ein Gutscheinmodell nach schwedischem Vorbild.

Wie die Anmeldung über den Haushaltsscheck funktioniert

Die Anmeldung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe läuft über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale (§ 28a Absatz 7 SGB IV). Nach Angaben der Minijob-Zentrale darf ein Minijobber im Jahr 2026 im Monatsdurchschnitt höchstens 603 Euro verdienen, aufs Jahr gerechnet 7.236 Euro. Private Arbeitgeber müssen für einen Minijob im Haushalt ab dem ersten Beschäftigungsmonat Abgaben von höchstens 14,62 Prozent des Verdienstes zahlen, so der Stand im September 2026. Darin enthalten sind Pauschalbeiträge von je 5 Prozent zur Kranken- und Rentenversicherung, die Umlagen U1 und U2, der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung von 1,6 Prozent und die Pauschsteuer von 2 Prozent. Der Minijobber zahlt einen eigenen Rentenbeitrag von 13,6 Prozent, kann sich davon aber befreien lassen.

Ein Rechenbeispiel: Bei einer gesetzlich krankenversicherten Haushaltshilfe für 180 Euro im Monat ergeben sich aus dem Höchstsatz der Minijob-Zentrale von 14,62 Prozent rund 26 Euro monatliche Abgaben, also etwa 316 Euro im Jahr. Die Minijob-Zentrale zieht damit auch den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ein, in der Beschäftigte kraft Gesetzes versichert sind (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII). Verunglückt eine schwarz beschäftigte Hilfe an Fenster, Leiter oder Treppe, kann der Unfallversicherungsträger seine Kosten vom Haushalt zurückfordern (§ 110 Absatz 1a SGB VII); ohne Anmeldung wird vermutet, dass Beiträge fehlen.

Was § 35a EStG dem Haushalt erspart

Die Abgaben können über die Einkommensteuer weitgehend ausgeglichen werden ? sofern der Haushalt genug Einkommensteuer zahlt, um die Ermäßigung zu nutzen, und sie in der Steuererklärung beantragt; das Gesetz knüpft daran weitere Bedingungen. Nach § 35a Absatz 1 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer für eine geringfügige Beschäftigung im Haushalt nach § 8a SGB IV auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 510 Euro im Jahr. Bei 180 Euro im Monat, also 2.160 Euro Lohn im Jahr, sind das mindestens 432 Euro. Zählt man die 316 Euro Abgaben zu den Aufwendungen hinzu, wie es das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 vorsieht, sind es rund 495 Euro. So rechnet auch die Minijob-Zentrale in ihrem Beispiel. In beiden Fällen ist das mehr als die gesamten Abgaben des Arbeitgebers, sofern der Haushalt so viel Einkommensteuer schuldet. Für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, etwa einen Reinigungsbetrieb, gilt nach § 35a Absatz 2 EStG eine Ermäßigung von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro. Voraussetzung ist nach § 35a Absatz 5 EStG in diesen Fällen, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten hat und unbar auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt hat; nur die Arbeitskosten zählen. Für den Minijob nach Absatz 1 gilt diese Nachweisregel nicht, dort genügt die Jahresbescheinigung der Minijob-Zentrale. Die Steuerermäßigung gibt es nach § 35a Absatz 4 EStG nur, wenn die Arbeit in einem Haushalt des Steuerpflichtigen in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ausgeübt wird ? für Arbeitgeber wie für Auftraggeber eines Betriebs gleichermaßen. Nach Absatz 5 scheidet sie zudem aus, soweit die Aufwendungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind oder bereits als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden; Kinderbetreuungskosten (§ 10 EStG) sind ausgenommen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft leitet daraus ab, dass sich die Anmeldung dank der Steuerermäßigung lohnen und günstiger sein kann als Schwarzarbeit. Die 15 Prozent, die eine legale Beschäftigung für zu teuer halten, rechnen nach dieser Lesart mit den Abgaben, aber nicht mit der Steuerermäßigung. Wer sich statt einer Hilfskraft für ein Gerät entscheidet, übernimmt Einarbeitung und Wartung selbst. Was beim ersten Lauf eines Roboters an der Scheibe zu beachten ist, beschreibt das Fachportal in einer Anleitung für die ersten Reinigungsläufe eines Fensterputzroboters.

Wofür ein Roboter die Putzhilfe ersetzt und wofür nicht

?Ein Fensterputzroboter ersetzt zwei Stunden auf der Leiter, aber nicht die Hilfe, die auch Bad, Küche und Böden übernimmt. Wer beides kombiniert, kommt mit weniger bezahlten Stunden aus und kann die verbleibenden anmelden ? laut IW oft, ohne dass es teurer wird als schwarz, sofern genug Einkommensteuer für die Ermäßigung anfällt. Die Rechnung sollte man einmal mit den eigenen Zahlen nachvollziehen?, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Die nächsten Zahlen zu angemeldeten Haushaltshilfen liefert die Minijob-Zentrale mit ihrem Quartalsbericht zum Stichtag 30. September 2026; die Daten wertet sie nach eigener Angabe erst Mitte des Folgemonats aus. Haushalte, die ihre Hilfe bislang bar und ohne Anmeldung bezahlen, können die Abgaben mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale der Steuerermäßigung gegenüberstellen. Die Angaben zu § 35a und § 10 EStG, § 8a SGB IV, § 28a SGB IV, § 2 SGB VII und § 110 SGB VII folgen dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut und sind keine Rechtsberatung. Als allgemeine Information ersetzen sie keine Prüfung des Einzelfalls durch das Finanzamt oder eine steuerliche Beratung.

Über "Provimedia GmbH":
Die Provimedia GmbH ist ein Online-Verlag mit Sitz in der Region Stuttgart. Wir schaffen wertvolle Informationen in unterschiedlichen Branchen um Wissen schnell und einfach zugänglich zu machen. Wir haben uns auf übersichtliche Webseiten und Auffindbarkeit von Informationen spezialisiert.

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