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EmpCo, BGH-Rechtsprechung und die Frage, wie Banken Auszeichnungen heute nachvollziehbar und glaubwürdig kommunizieren können

Qualitätssiegel im Wandel: Warum Transparenz zum Qualitätsmerkmal wird

Herrsching, 02.10.2026 (PresseBox) - Qualitätssiegel gehören seit vielen Jahren zur Kommunikation von Banken und Sparkassen. Sie verdichten komplexe Informationen auf eine leicht verständliche Aussage: Eine Leistung wurde geprüft, bewertet und ausgezeichnet.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Kommunikation mit solchen Siegeln. Mit den seit dem 27. September 2026 geltenden Neuregelungen zur Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie rücken insbesondere Nachhaltigkeitssiegel stärker in den regulatorischen Fokus. Parallel dazu hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zur Werbung mit Testsiegeln mehrfach betont, dass Verbraucher die Möglichkeit erhalten müssen, testbezogene Aussagen zu überprüfen und in den Gesamtzusammenhang des jeweiligen Tests einzuordnen.

Für Banken ergibt sich daraus eine Entwicklung, die weit über einzelne rechtliche Vorgaben hinausgeht: Ein Qualitätssiegel kann heute nicht mehr isoliert betrachtet werden. Zu einer glaubwürdigen Auszeichnung gehören zunehmend auch eine nachvollziehbare Methodik, ein klarer Aussageumfang, eine zugängliche Fundstelle und eine transparente Darstellung des Ergebnisses. Damit wird Transparenz selbst zu einem Qualitätsmerkmal.

EmpCo: Neue Anforderungen vor allem an Nachhaltigkeitssiegel

Die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (häufig kurz ?EmpCo? genannt) soll Verbraucher insbesondere besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Besonders relevant ist die gesetzliche Definition des Nachhaltigkeitssiegels. Gemeint sind freiwillige öffentliche oder private Vertrauenssiegel, Gütezeichen oder ähnliche Kennzeichnungen, mit denen Produkte, Verfahren oder Unternehmen aufgrund ökologischer oder sozialer Merkmale hervorgehoben werden. Solche Nachhaltigkeitssiegel dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. An solche Zertifizierungssysteme werden unter anderem Anforderungen an Transparenz, Zugänglichkeit, unabhängige Kontrolle sowie Verfahren bei Verstößen gestellt.

Für Banken ist dies insbesondere dann relevant, wenn sie beispielsweise mit Aussagen oder Kennzeichen wie ?nachhaltige Bank?, ?klimafreundliche Bank? oder ?ESG-geprüft? werben.

Nicht jedes Qualitätssiegel ist ein Nachhaltigkeitssiegel

Ebenso wichtig ist die klare Abgrenzung. EmpCo führt nicht zu einem allgemeinen Verbot privatwirtschaftlicher Qualitätssiegel. Ein klassisches Testsiegel wird auch nicht allein deshalb zu einem Nachhaltigkeitssiegel, weil es grafisch als Siegel gestaltet ist. Entscheidend ist vielmehr, was tatsächlich ausgezeichnet wird. Ein Qualitätssiegel, das etwa Beratungsqualität, Kundenorientierung, Service, digitale Leistungsfähigkeit oder Baufinanzierungsberatung bewertet, verfolgt einen anderen Zweck als ein Nachhaltigkeitssiegel.

Dies gilt beispielsweise für Testformate der Gesellschaft für Qualitätsprüfung wie:

?BESTE BANK vor Ort?

?Exzellente Beratungsqualität im Private Banking?

?SEHR GUT in der Baufinanzierung?

?NextGen Bank?

Bei diesen Auszeichnungen stehen Beratungs- und Servicequalität, Kundenorientierung sowie verschiedene Aspekte der digitalen und persönlichen Customer Journey im Mittelpunkt. Auch ein besonderer Beratungsschwerpunkt wie Altersvorsorge macht aus einem klassischen Beratungsqualitätssiegel noch kein Nachhaltigkeitssiegel.

EmpCo ist trotzdem ein Signal für die gesamte Siegelkommunikation

Auch wenn die speziellen EmpCo-Vorgaben nicht automatisch auf klassische Qualitätssiegel übertragen werden können, verweist die Entwicklung auf einen übergeordneten Grundsatz: Wenn ein Siegel Vertrauen erzeugt und eine Verbraucherentscheidung beeinflussen kann, muss nachvollziehbar sein, was hinter dieser Aussage steht.

Genau dieser Gedanke findet sich bereits seit Jahren in der Rechtsprechung zu klassischen Testsiegeln. Der Bundesgerichtshof betont, dass Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran haben, ein Testergebnis in seinen Gesamtzusammenhang einordnen zu können. Plakative Qualitätsaussagen allein reichen deshalb immer weniger aus.

Die Fundstelle gehört zur Testsiegelwerbung

Besonders wichtig ist die BGH-Rechtsprechung zur Fundstellenangabe. Wird mit einem Testsiegel geworben, muss für Verbraucher erkennbar und erreichbar sein, wo sie weiterführende Informationen über den zugrunde liegenden Test finden können. Es genügt nicht, dass sich diese Informationen theoretisch irgendwo im Internet recherchieren lassen. Der Verbraucher soll ohne unnötige Zwischenschritte zur relevanten Fundstelle gelangen können.

Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Ein Testergebnis gewinnt seinen wirklichen Informationswert erst durch seinen Kontext. Ein ?SEHR GUT? sagt mehr aus, wenn der Verbraucher weiß, was geprüft wurde. Ein ?1. Platz? lässt sich besser einordnen, wenn erkennbar ist, auf welches Teilnehmerfeld und welchen regionalen oder sachlichen Vergleich sich die Platzierung bezieht. Und die Bezeichnung ?Beste Bank? verlangt eine besonders präzise Darstellung des zugrunde liegenden Tests und der Vergleichsgruppe.

Transparenz beginnt nicht erst bei der Werbung

Aus Sicht der Gesellschaft für Qualitätsprüfung wäre es jedoch zu kurz gegriffen, Transparenz ausschließlich als rechtliche Informationspflicht bei der späteren Verwendung eines Siegels zu verstehen. Transparenz beginnt bereits früher; nämlich bei der Frage: Was wird geprüft und was darf das daraus resultierende Ergebnis tatsächlich aussagen?

Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung hat diesen Anspruch zuletzt auch in ihrer eigenen Positionierung hervorgehoben: Entwicklungen sollen nicht nur gemessen, sondern verständlich eingeordnet werden. Dabei wird Beratungsqualität zunehmend entlang der gesamten Customer Journey betrachtet; von der Google- oder KI-Suche über Website und Social Media bis hin zur persönlichen Beratung.

Der gleiche Gedanke lässt sich auf Qualitätssiegel übertragen: Siegeltransparenz beginnt dort, wo einem Verbraucher eine Auszeichnung erstmals begegnet.

Vom Siegel zur transparenten Informationskette

Eine moderne Siegelkommunikation lässt sich deshalb als zusammenhängende Informationskette verstehen: Auszeichnung ? Fundstelle ? Testergebnis ? Methodik ? Einordnung

In der digitalen Welt kann diese Kette noch früher beginnen: Google- oder KI-Suche ? Bank-Homepage ? Qualitätssiegel ? Fundstelle ? Testergebnis ? Methodik ? Einordnung

Damit verändert sich die Rolle der Fundstelle. Was früher vielleicht als kleingedruckter Hinweis verstanden wurde, kann heute Teil einer sinnvollen digitalen Customer Journey sein.

Ein Verbraucher entdeckt beispielsweise auf der Homepage einer Bank die Auszeichnung ?BESTE BANK vor Ort 2027?. Mit einem Klick gelangt er zum Testergebnis und kann dort nachvollziehen, welcher Test durchgeführt wurde, welche Kategorien untersucht wurden, für welchen Ort die Auszeichnung gilt und welche Methodik zugrunde liegt. So wird aus einer vermeintlichen Pflichtinformation ein echter Baustein der Verbraucherorientierung.

Transparenz bedeutet nicht vollständige Offenlegung

Transparenz heißt dabei nicht automatisch, sämtliche internen Bewertungsparameter, Gewichtungen und Rechenschritte öffentlich offenzulegen. Entscheidend ist vielmehr, dass Verbraucher die wesentlichen Grundlagen einer Aussage verstehen können.

Dazu gehören insbesondere:

der Gegenstand der Untersuchung,

das Marktumfeld beziehungsweise die untersuchten Institute,

die wesentlichen Bewertungskategorien,

der Zeitraum oder Jahrgang,

der räumliche oder sachliche Geltungsbereich,

das konkrete Ergebnis,

Informationen zum Testanbieter und zur Methodik.

Der entscheidende Maßstab lautet deshalb: Kann ein Verbraucher verstehen, was eine Auszeichnung bedeutet und was sie nicht bedeutet?

Präzises Wording gehört zur Transparenz

Transparenz betrifft nicht nur Methodik und Fundstelle, sondern auch die Sprache. Wurde eine Bank in einer bestimmten Stadt auf Platz eins getestet, sollte dieser regionale Bezug sichtbar bleiben. Wurde die Baufinanzierungsberatung untersucht, darf daraus nicht ohne Weiteres eine Aussage über sämtliche Leistungsbereiche der Bank werden.

Eine Auszeichnung sollte deshalb nicht größer dargestellt werden, als es das zugrunde liegende Testergebnis tatsächlich erlaubt. Gerade bei regionalen Auszeichnungen ist Präzision besonders wichtig. Ein ?1. Platz in Musterstadt? kann für Verbraucher ausgesprochen relevant sein. Der regionale Bezug schwächt die Aussage nicht, aber er macht sie vielmehr konkreter und nutzwertiger.

Zehn Grundsätze für die Kommunikation mit Qualitätssiegeln

Aus der aktuellen Regulierung, der BGH-Rechtsprechung und den Erfahrungen aus der Testpraxis lassen sich zehn zentrale Grundsätze ableiten:

Nur tatsächlich verliehene beziehungsweise ordnungsgemäß lizenzierte Auszeichnungen verwenden.

Den Aussageumfang eines Siegels nicht erweitern.

Jahr beziehungsweise Testzeitraum klar erkennbar machen.

Den räumlichen Geltungsbereich nennen.

Den Prüfgegenstand eindeutig beschreiben.

Eine nachvollziehbare Fundstelle bereitstellen.

Wesentliche Kategorien und Methodik erläutern.

Ergebnis und Vergleichsumfeld korrekt darstellen.

Nachhaltigkeitsbezogene Siegel besonders sorgfältig prüfen.

Transparenz nicht nur als Pflicht, sondern als Qualitätsmerkmal verstehen.

Trennung von Testergebnis und Vermarktung schafft zusätzlich Vertrauen

Zur Glaubwürdigkeit eines Qualitätssiegels gehört aus Sicht der Gesellschaft für Qualitätsprüfung noch ein weiterer Punkt: Das Testergebnis sollte unabhängig davon zustande kommen, ob eine ausgezeichnete Bank später mit diesem Ergebnis werben möchte. Erst wird geprüft und das Ergebnis ermittelt. Anschließend entscheidet das ausgezeichnete Institut, ob es die Auszeichnung für seine Kommunikation nutzt. Der Erwerb oder die Nutzung eines Siegels darf keinen Einfluss auf das Testergebnis haben. Gerade bei privatwirtschaftlich organisierten Testformaten ist diese Trennung ein wichtiger Bestandteil der Glaubwürdigkeit.

Fazit: Nicht weniger Siegel, sondern eine bessere Siegelkommunikation

Die aktuelle EmpCo-Diskussion sollte nicht zu der Schlussfolgerung führen, Qualitätssiegel hätten in der Kommunikation von Banken künftig weniger Bedeutung. Das Gegenteil kann der Fall sein. Gerade in einer Finanzwelt mit immer mehr Produkten, digitalen Anbietern, Vergleichsmöglichkeiten und Informationsquellen wächst der Bedarf nach verlässlicher Orientierung. Ein gutes Qualitätssiegel kann diese Orientierung bieten. Aber die Anforderungen verändern sich. Verbraucher sollten erkennen können,

wer geprüft hat,

was geprüft wurde,

welches Ergebnis erzielt wurde,

für welchen Markt und Zeitraum das Ergebnis gilt

und wo die Hintergründe des Tests nachvollzogen werden können.

Damit wird Transparenz vom ergänzenden Hinweis zum Bestandteil der Qualität einer Auszeichnung selbst.

Ein Qualitätssiegel schafft Aufmerksamkeit.

Ein nachvollziehbares Testergebnis schafft Orientierung.

Und Transparenz schafft Vertrauen.

Unsere Überzeugung lautet deshalb: Qualität schafft Vertrauen. Transparenz macht Qualität glaubwürdig.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Einordnung aktueller Entwicklungen und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei der konkreten Gestaltung und Verwendung von Qualitäts-, Test- oder Nachhaltigkeitssiegeln empfiehlt sich im Einzelfall eine wettbewerbsrechtliche Prüfung.

Weiterlesen: Den vollständigen Fachbeitrag mit vertiefender Einordnung zur EmpCo-Regulierung, zur BGH-Rechtsprechung und zur Transparenzstrategie der Gesellschaft für Qualitätsprüfung finden Sie auf unserer Homepage.

Über "Gesellschaft für Qualitätsprüfung mbH":
Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung mbH zählt zu den führenden unabhängigen Testinstituten für Beratungsqualität und Kundenorientierung in der deutschen Finanzbranche. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen wissenschaftlich fundierte Analysen, Praxistests und Studien zu den Themen Beratung, Service, Digitalisierung, Baufinanzierung, Vermögensberatung, Finanzbildung und Kundenerlebnis.

Mit ihren bundesweiten Testreihen wie „BESTE BANK vor Ort“, „SEHR GUT in der Baufinanzierung“, den Private-Banking-Tests sowie den NextGen-Analysen untersucht die Gesellschaft für Qualitätsprüfung jährlich mehrere tausend Kundenkontakte und digitale Berührungspunkte. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen sowohl Verbrauchern als Orientierungshilfe als auch Finanzinstituten als Grundlage zur Weiterentwicklung ihrer Beratungs- und Servicequalität.

Darüber hinaus veröffentlicht die Gesellschaft für Qualitätsprüfung regelmäßig Fachbeiträge, Studien und Marktanalysen zu aktuellen Entwicklungen im Banking und engagiert sich insbesondere für die Stärkung der Finanzbildung sowie die Förderung einer kundenorientierten Beratungskultur.

Getreu dem Unternehmensmotto „Weil wir Qualität prüfen.“ verfolgt sie das Ziel, Qualität sichtbar, vergleichbar und nachhaltig wirksam zu machen.

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